Informationen für Reiserückkehrer 2020

Liebe Eltern,

die im Anhang aufgeführte Staaten werden aktuell als Gebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, ausgewiesen.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung bestehen.

Bitte beachten Sie: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen. Bitte prüfen Sie unmittelbar vor Antritt Ihrer Reise, ob Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem dieser Gebiete aufgehalten haben. In diesen Fällen müssen Sie mit einer Verpflichtung zur Absonderung rechnen.

Folgende Unterlagen bitten wir Sie zu beachten:

1. Liste mit denen als Risikogebiet eingestuften Länder: Risikogebiete_19062020_20Uhr

2. Offizielle Informationen vom Land NRW: 20200625_Offizielle Information Land NRW_Coronaeinreiseverordnung

3. Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende: 200621_fassung_coronaeinrvo_ab_22.06.2020

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