Corona-Virus: Betreuung ab 16.03.2020 nur noch in Notfällen

Mitteilung des Trägers der Kindertageseinrichtung

Ab Mittwoch, den 18.03.2020 gilt auf Beschluss der Landesregierung ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte). Diese Anordnung gilt bis einschließlich 19.04.2020.

Übergangsregelung: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, den 17.03.2020 ihre Kinder noch zur Kindertageseinrichtung bringen. Sollte auch an diesen Tagen eine Betreuung bereits zu Hause sichergestellt werden können, bitten wir die Eltern diese zu nutzen.

Das bedeutet für Sie als Eltern, dass Ihre Kinder vorübergehend in der KiTa nicht betreut werden dürfen.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen daraus entstehen. Doch im Interesse einer Eindämmung des Corona-Virus sind die vom Land beschlossenen Maßnahmen sicherlich ein richtiger Schritt.

Wenn sie selbst die Betreuung sicherstellen können, lassen Sie Ihr Kind bitte zuhause.

Eine Betreuung in der KiTa ist nur noch über eine Ausnahmereglung ab Montag möglich.

Nämlich dann, wenn beide Eltern oder Alleinerziehende in kritischer Infrastruktur (Gesundheitswesen etc.) beschäftigt sind. Welche Berufe im Einzelnen unter kritische Infrastruktur fallen, wird vom Ministerium noch bekanntgegeben. Vorläufig betrifft die Ausnahmeregelung wohl folgende Berufsfelder:

  • Medizin (Pflegekräfte und Ärzte)
  • Bereich der öffentlichen Ordnung (Polizei, Feuerwehr, Justiz)
  • Daseinsvorsorge (Ver- und Entsorgung)
  • Betreuung im Notprogramm in Kitas und Schulen

Grundsätzliche Voraussetzung für eine Aufnahme im Rahmen der Ausnahmeregelung sind jedoch folgende Punkte:

  • die Kinder weisen keine Krankheitssymptome auf,
  • die Kinder stehen nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome auf,
  • die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome.

Pfarrer Stephan Buse,
Vorsitzender des Presbyteriums

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